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| Sri
Lanka und die Todesstrafe |
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In Sri
Lanka wird die Todesstrafe durch Hängen vollstreckt. |
Das
Gesetz in Sri Lanka sieht für Kapitalverbrechen die
Todesstrafe vor. Allerdings sind seit dem 23. Juni 1976
keine Todesurteile mehr vollstreckt worden, trotzdem die
High und Surpreme Courts in mehreren Fällen von Mord und
Drogenhandel die höchstmögliche Strafe verhängt hatten. Alle
seit diesem Datum verhängten Todesstrafen wurden automatisch
in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Im Jahr 2004
beschloss die Regierung, nach der Ermordung des Richters am
High Court, Sarath Ambepitiya, für Vergewaltigung,
Drogenhandel und Mord die de facto Wiedereinführung der
Todesstrafe. Aufgrund heftiger Widerstände in der Opposition
wurde auch nach der Widereinführung bisher keines der
Urteile vollstreckt.
Die Todesstrafe und die öffentliche Bewegung gegen
die Todesstrafe haben in Sri Lanka eine lange Geschichte.
Die Briten waren es, die, nachdem sie 1815 die Kontrolle
über die Insel erlangten, die Todesstrafe für Mord und
Rebellion gegen den König einführten. Nach der
Unabhängigkeit wurde 1957 unter Präsident S.W.R.D.
Bandaranaike die Todesstrafe für Kapitalverbrechen zunächst
abgeschafft, nach der Ermordung des Präsidenten im Jahr 1959
jedoch wieder installiert. Die Gegner der Todesstrafe wuden
sukzessive immer mehr und die Regierung der Unites National
Party unter Präsident J.R. Jayawardena modifizierte die
Anwendung in ihrer Neufassung der Verfassung von 1978.
Danach konnten Todesurteile nur mit Zustimmung des
verhängenden Richters, des Generalstaatsanwaltes und des
Justizministers vollstreckt werden. Im Falle fehlender
Übereinstimmung war das Todesurteil in lebenslängliche Haft
umzuwandeln. Zusätzlich war das Urteil durch den Präsidenten
zu bestätigen. Diese Bestimmungen beendeten de facto den
Vollzug der Todesstrafe in Sri Lanka. Die letzte wurde 1976
vollstreckt.
Während der letzten zehn Jahre unternahm die
Präsidentin Chandrika Kumaratunga mehrere Versuche die
Vollstreckung verhängter Todesstrafen wieder durchzusetzen.
Im März 1999, gegen Ende ihrer ersten Amtszeit und nach dem
Aufflackern von Gewalt in weiten Teilen des Landes, erklärte
sie die Vollstreckung von Todesurteilen wieder anordnen zu
wollen. Angesichts empörter Proteste aus der Öffentlichkeit
nahm sie ihre Ankündigung allerdings zurück. Weitere
Diskussionen hatten zum Ergebnis, dass der Automatismus der
Umwandlung in lebenslange Haft im Januar 2001 aufgehoben
wurde. Seitdem befindet sich der Vorgang in einer Art
Schwebezustand. Verhängte Todesurteile werden nicht mehr
automatisch in lebenslange Haft umgewandelt, werden aber
auch nicht vollstreckt. Zur Zeit warten mehr als 100
Verurteilte in den Gefängnissen auf die Vollstreckung ihres
Urteils.
Am 19. November 2005 wurde der Richter am High Court,
Sarath Ambepitiya, als er von der Arbeit nach Hause kam,
erschossen. Das veranlasste Präsidentin Kumaratunga sofort
die Todesstrafe wieder einzusetzen. Wie schon seit 1976
wurde allerdings keines der seit dem verhängten Urteile
vollstreckt.
Wikipedia
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